Wehrleitung

Die Wehrleitung setzt sich zusammen aus dem Leiter der Feuerwehr und zwei Stellvertretern. Nach der Anhörung der ehrenamtlichen Angehörigen einer Feuerwehr wird die Wehrleitung auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6 Jahren bestellt und nach Zustimmung des Rates der Gemeinde durch den Bürgermeister zu Ehrenbeamten ernannt.

Der Leiter der Feuerwehr ist einer Gemeinde gegenüber

  • für die innere Organisation (Aufnahme, Beförderung, Entlassung)
  • die ständige Einsatzbereitschaft (entsprechend dem Gefahrenpotential)
  • für den Einsatz der Feuerwehr (Personaleinsatz, sachgerechte Durchführung)

verantwortlich. Gesetzliche Grundlage stellt das „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz" (BHKG) dar.

Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg-Hau:

  • Klaus Elsmann, Gemeindebrandinspektor
  • Tobias Aschemann, Gemeindebrandinspektor
  • Tobias Lamers, Gemeindebrandinspektor

Kontakt: E-Mail schreiben

Um die Funktion als Gemeindebrandinspektor ausüben zu können, müssen gewisse Lehrgänge am Institut der Feuerwehr (früher Landesfeuerwehrschule) in Münster absolviert werden. Dazu zählen unter anderem die Gruppenführerausbildung (F III), die Zugführerausbildung (F IV), die Verbandsführerausbildung (F V) sowie der erfolgreiche Besuch eines Lehrgangs “Leiter einer Feuerwehr”.