Osterfeuer: So geht's richtig

In der Gemeinde Bedburg-Hau wurden die Regeln für Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) im Jahr 2019 neu festgesetzt. Demnach dürfen nur noch Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereine und Nachbarschaften ein Osterfeuer veranstalten. Privathaushalte bzw. einzelne Personen sind hierbei nicht mehr berechtigt. Anders wie in der Vergangenheit muss ein Osterfeuer nun schriftlich mindestens vier Wochen vor Ostern beantragt werden. Die Frist endete am 14.03.2022. Nachmeldungen sind nicht mehr zulässig.

Auch sehen die Regeln eine Überprüfung durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes am Durchführungsort vor.

Folgende Regeln und Mindestabstände sind zu beachten:

Für Feuerstellen bis zu einem Volumen von 1 m³ mindestens 25 m von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Für alle übrigen Feuerstellen bis zu einer maximalen Aufschichtungshöhe von 3,50 m mindestens 100 m von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, 25 m von sonstigen baulichen Anlagen,50 m von öffentlichen Verkehrsflächen und 10 m von befestigten Wirtschaftswegen.

Darüber hinaus darf die Grundfläche des Feuers eine Größe von 10 x 10 m nicht überschreiten.

Weitere Informationen können aus dem Merkblatt der Gemeindeverwaltung entnommen werden:
Merkblatt für Brauchtumsfeuer 2020

Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Gleiches gilt für Kosten von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg-Hau im Rahmen von nicht angemeldeten Feuern bzw. die durch Nichteinhaltung der Vorgaben verursacht werden.

Hinweise zu Nutzfeuer:

Immer wieder wird die Freiwillige Feuerwehr Bedburg-Hau auch zu Nutzfeuern alarmiert. Häufig verursacht das Verbrennen von Grünabfällen eine starke Rauchentwicklung, die dazu führt, dass z. B. vorbeifahrende Autofahrer oder auch Nachbarn aus Sorge den Notruf 112 wählen. Grundsätzlich gilt: Nutzfeuer müssen vorher beim Ordnungsamt der Gemeinde Bedburg-Hau angemeldet werden. Es fällt eine Verwaltungsgebühr von EUR 50,00 an. Das Abbrennen ohne Genehmigung ist nicht gestattet und kann im Zweifel zu einem kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz sowie einem Bußgeld führen.

Weitere Informationen zu Nutzfeuern können aus unserer Information "Hinweise zu Nutzfeuern: Damit es nicht teuer wird" entnommen werden: Hinweise der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg-Hau zu Nutzfeuern